Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum

Informationen zum Förderprogramm
Was wird gefördert:Qualifizierungs- und Informationsmaßnahmen im Bereich Einkommenskombinationen und -alternativen zur Unterstützung der Umorientierung und Diversifizierung, um Arbeitsplätze zu sichern und zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen zu schaffen.
Wer wird gefördert:
  • Haupt- oder nebenberuflich in einem land- und forstwirtschaftlichen Beruf Tätige, die in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben oder dort in einem Arbeitsverhältnis stehen,
  • Mitglieder berufsrelevanter Organisationen mit abgeschlossener land-, forst- oder hauswirtschaftlicher Ausbildung,
  • Arbeitslose, die vor ihrer Arbeitslosigkeit in einem land- oder forstwirtschaftlichen Beruf ausgebildet wurden oder in einem sozialversicherungspflichtigen land- oder forstwirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnis tätig waren und in Baden- Württemberg ihren Wohnsitz haben.
Wie wird gefördert:Bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Konditionen:Vorleigen eines Konzeptes mit Fachinhalten, Unterrichtseinheiten und Referenten

Antragstellung: Das für den jeweiligen Wohn- oder Geschäftsort zuständige Regierungspräsidium, Abteilung Landwirtschaft.
Dokumente:Informationen zum Programm und Projektbeispiele: www.frauen.landwirtschaft-bw.de
Informationsmaterial:
  • Untere Landwirtschaftsbehörden bei den Landratsämtern
  • Abteilungen Landwirtschaft bei den Regierungspräsidien
    Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, Referat 29
  • Geschäftsstellen der Landeslandfrauenverbände Baden-Württemberg in Freiburg, Ravensburg und Stuttgart
Institution: