|
| Was wird gefördert: | Teilnahme an beruflicher Weiterbildung
|
| Wer wird gefördert: | Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen von 20.000 Euro (Ledige) bzw. 40.000 Euro (Ehepaare, zusammen veranlagt) nicht übersteigt.
|
| Wie wird gefördert: | Staatlicher Zuschuss (Prämiengutschein 50 %, jedoch maximal 500 Euro) zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen.
|
| Konditionen: | Mindestens die gleiche Summe muss als Eigenanteil geleistet werden. Die Ausgabe des Gutscheins erfolgt im Rahmen eines Beratungsgespräches, bei dem das Weiterbildungsziel der Interessentin / des Interessenten ermittelt wird.
|
| Informationsmaterial: | Weitere Informationen sowie die Beratungsstellen, die den Gutschein ausstellen finden Sie unter www.bildungspraemie.info
|