Bau und Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten
| Informationen zum Förderprogramm | |||||||||
| Was wird gefördert: |
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| Wer wird gefördert: |
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| Wie wird gefördert: | Das Wirtschaftsministerium fördert in der Regel bis zu 30 % der förderfähigen Kosten. Eine weitere Förderung durch den Bund ist möglich. Auf Bundesebene ist am 11. Juli 2009 eine neue Richtlinie für die Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) und Kompetenzzentren in Kraft getreten.
Weitere Informationen über die Förderung für Bildungszentren des Handwerks und der Industrie mit überwiegendem Anteil an Ausbildung: www.bibb.de - > Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) Weitere Informationen über die Förderung für Bildungszentren des Handwerks und der Industrie mit überwiegendem Anteil an Weiterbildung: www.bafa.de -> Wirtschaftsförderung -> Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) | ||||||||
| Konditionen: | Folgende Kriterien müssen für eine Förderung vorliegen:
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| Dokumente: | Förderrichtlinie des Landes Baden-Württemberg (pdf, 36 KB) | ||||||||
| Sonstiges: | Ansprechpartner im
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
Referat Mittelstand und Handwerk
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| Institution: | |||||||||










