Bau und Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten

Informationen zum Förderprogramm
Was wird gefördert:
  • Grunderwerb
  • Neubau von Bildungszentren
  • Erstausstattung 
  • bauliche Modernisierung von Bildungszentren
  • Modernisierung der Ausstattung
Wer wird gefördert:
  • Wirtschaftsorganisationen (z.B. Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Innungen, Fachverbände)
  • Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft (z.B. gemeinnützige GmbH's, e.V.'s)
Wie wird gefördert:

Das Wirtschaftsministerium fördert in der Regel bis zu 30 % der förderfähigen Kosten. Eine weitere Förderung durch den Bund ist möglich.

Auf Bundesebene ist am 11. Juli 2009 eine neue Richtlinie für die Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) und Kompetenzzentren in Kraft getreten.


Eine wesentliche Neuerung ist die Verständigung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) auf eine "Gemeinsame Förderrichtlinie". Künftig werden die Bundesmittel i.d.R. nur noch von einer Stelle vergeben. Die Zweckbestimmung des zu fördernden Projekts (Aus- oder Weiterbildung) ist maßgeblich für die Zuständigkeit.


Dienen die zu fördernden Investitionen überwiegend der Ausbildung, ist das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) zuständig; sollen sie überwiegend für Fort- und Weiterbildung genutzt werden, entscheidet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle:

Weitere Informationen über die Förderung für Bildungszentren des Handwerks und der Industrie mit überwiegendem Anteil an Ausbildung: www.bibb.de - > Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Weitere Informationen über die Förderung für Bildungszentren des Handwerks und der Industrie mit überwiegendem Anteil an Weiterbildung: www.bafa.de -> Wirtschaftsförderung -> Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Konditionen:Folgende Kriterien müssen für eine Förderung vorliegen:
  • anerkannter Bedarf der Maßnahme
  • zufriedenstellende Auslastung der Räume
  • Überbetrieblichkeit der Maßnahme
  • ggfs. Zustimmung der übergeordneten Stelle (z.B. ZDH, Kammern)
  • ggfs. Zustimmung der Kultusverwaltung
  • überbetriebliche Berufsbildungsstätte muss in Baden-Württemberg liegen und Teil des anerkannten Netzes der ÜBS sein
Dokumente:

Förderrichtlinie des Landes Baden-Württemberg (pdf, 36 KB)
Antrag (word, 29 KB)
Erforderliche Anlagen zum Antrag (word, 24 KB)
Beschaffungsplan (excel, 17 KB)
Auflistung Schulungsprogramm (word, 32 KB)
Mitteilung über Subventionen
Mittelanforderung (word, 31 KB)
Verwendungsnachweis Ausstattung (word, 41 KB)
Verwendungsnachweis Baumaßnahmen (word, 62 KB)
Berichtspflicht:  Nutzung der Bildungsstätte im Vorjahr (word, 33 KB)
nachrichtlich: Förderrichtlinie des Bundes

Sonstiges:Ansprechpartner im Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Referat Mittelstand und Handwerk
Herr Lehmann
joachim.lehmann[at]mfw.bwl.de
Tel.: 0711/123-2610
Zuständig für Baumaßnahmen und Erstausstattung in den Bereichen Industrie, Dienstleistung, Bauwirtschaft und sonstige Wirtschaftszweige
Frau Thieme
marion.thieme[at]mfw.bwl.de
Tel.: 0711/123-2604
Zuständig für Baumaßnahmen und Erstausstattung im Bereich des Handwerks sowie Kompetenzzentren
Frau Walner
olga.walner[at]mfw.bwl.de
Tel.: 0711/123-2625
Zuständig für Modernisierung der Ausstattung in den Bereichen Handwerk, Industrie, Dienstleistung, Bauwirtschaft und sonstige Wirtschaftszweige
Frau Weinfurtner
cornelia.weinfurtner[at]mfw.bwl.de
Tel.: 0711/123-2358
Zuständig für Modernisierung der Ausstattung in den Bereichen Handwerk, Industrie, Dienstleistung, Bauwirtschaft und sonstige Wirtschaftszweige
Institution: