Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - Meister-BAföG
| Informationen zum Förderprogramm | |
| Was wird gefördert: | Finanzielle Unterstützung bei der Aufstiegsfortbildung; Erleichterung bei der Existenzgründung |
| Wer wird gefördert: | Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatikern, Programmierern, Betriebswirten oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten und die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen, können die Aufstiegsförderung beantragen. Die Antragsteller dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist (z. B. Hochschulabschluss). |
| Wie wird gefördert: | Teilnehmer an Vollzeitlehrgängen erhalten einen monatlichen Unterhaltsbeitrag, einen Maßnahmebeitrag zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie einen Zuschuss für die Kosten des anzufertigenden Prüfungsstückes. Nachgewiesene Kinderbetreuungskosten können bis zu 118 Euro/Monat und Kind als Zuschuss gewährt werden. |
| Konditionen: | Die Dauer der Förderung richtet sich nach der Dauer der Maßnahme, kann bei Vollzeitlehrgängen höchstens 24 Monate, bei Teilzeitlehrgängen höchsten 48 Monate gewährt werden. Die Förderung besteht aus Zuschüssen und günstig verzinste Bankdarlehen. |
| Informationsmaterial: | Informationen zum Antragsverfahren sowie Beispielrechnungen finden Sie auf den Internetseiten zum Meister-BAföG. Zuständige Behörde für die Entgegennahme der Anträge sind die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung. |
| Sonstiges: | EIN VIDEO DES BMBF ZUM MEISTER-BAFÖG:
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