Weiterentwicklung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten zu Kompetenzzentren im Handwerk durch das Bundesinstitut für berufliche Bildung (BIBB)

Informationen zum Förderprogramm
Was wird gefördert:

Ziel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ist die Förderung der beruflichen Bildung, die im dualen Bildungssystem im Betrieb, in der Berufsschule und - ergänzend zur betrieblichen Ausbildung - in der überbetrieblichen Berufsbildungsstätte vermittelt wird.
Gefördert werden:

  • Überbetriebliche Berufbildungsstätten
    Gefördert werden Errichtung, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung von ÜBS aus Fördermitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
  • Kompetenzzentren
    Im Rahmen der Weiterentwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren werden Bau- und Ausstattungsinvestitionen sowie Personal und Sachkosten gefördert.
Wer wird gefördert:eiAntragsberechtigt sind Träger von Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS), die ergänzende überbetriebliche Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetzt (BbiG) vermitteln; gefördert werden juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Personen des privaten Rechts.
Wie wird gefördert:WZuschüsse aus Bundesmitteln bis zu 45 % (in strukturschwachen Regionen bis zu 60%) zu den förderfähigen Kosten von ÜBS (Eigenanteil von mindestens 25% bzw.10%);
Zuschüsse von 50% bzw. 65 % bei der Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren
Konditionen:Ein Eigenanteil von mindestens 25 % (bzw. 10 %) muss übernommen werden.
Dokumente:guckwnwnteVordrucke, Vorlagen und weitere Vorschriften zum Download http://www.bibb.de/de/5268.htm
Informationsmaterial: nlitetr• Planung und Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten durch das BIBB http://www.bibb.de/de/5260.htm
• Förderung der Weiterentwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren durch das BIBB http://www.bibb.de/de/5261.htm
• Förderungsgrundsätze und weitere Informationen http://www.bibb.de/de/5264.htm
Institution: