Überbetriebliche Berufsausbildungslehrgänge

Informationen zum Förderprogramm
Was wird gefördert:
  • Kosten der Lehrgänge für Ausbildungsberufe nach anerkannten Rahmenlehrplänen des Bundes;
  • Kosten der Lehrgänge die vom zuständigen Landesinnungsverband, der zuständigen Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer oder einem Fachverband erstellt bzw. befürwortet und vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg anerkannt sind;
  • Kosten der Internatsunterbringung.
Wer wird gefördert:
  • Handwerkskammern,
  • Landesinnungsverbände,
  • Kreishandwerkerschaften und Handwerksinnungen,
  • Industrie- und Handelskammern,
  • Groß- und Einzelhandelsverbände,
  • sonstige Organisationen und Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft
Wie wird gefördert:1.-4. Ausbildungsjahr in allen Wirtschaftsbereichen einschl. Schweißkurse (außer vom Bund geförderte Lehrgänge): bis zu 50 Euro je Teilnehmer und Lehrgangswoche

2.-4. Ausbildungsjahr im Handwerk (vom Bund geförderte Lehrgänge, außer den Lehrgängen in den Bauhandwerken): bis zu 95 % des Zuschusses des Bundesministeriums für Wirtschaft

zwischen 27 Euro und 30 Euro je Internatswoche

Aktuelle Konditionen

Konditionen:
  • Überbetriebliche Berufsausbildung als Ergänzung der betrieblichen Ausbildung - Teilnehmerzahl je Lehrgang soll nicht über 20 Auszubildenden liegen
  • Anwendung von anerkannten Lehrplänen
  • Kompakter (zusammenhängender) Ablauf
  • Ausbildungsvertrag in Baden-Württemberg abgeschlossen (Landeskinderregelung)
Dokumente:Förderantrag tageweise (excel, 29 KB)
Förderantrag wochenweise (excel, 34 KB)
Mittelanforderung (word, 36 KB)
Verwendungsnachweis tageweise (excel, 83 KB)
Verwendungsnachweis wochenweise (excel, 41 KB)
Splitterberufe 
Richtlinie (pdf, 93 KB)
Institution: